Einkaufsbedingungen (Lieferanten-AGB)
Schlau Solar GmbH
Große Parower Straße 4a
18435 Stralsund
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Einkaufsbedingungen gelten für sämtliche Bestellungen, Lieferungen und Leistungen der Schlau Solar GmbH gegenüber Lieferanten, Herstellern und Großhändlern.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Lieferanten werden ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen im Einzelfall nicht gesondert widersprochen wird.
(3) Diese Einkaufsbedingungen gelten spätestens mit Annahme der Bestellung, Übersendung einer Auftragsbestätigung oder Ausführung der Lieferung als anerkannt.
§2 Vertragsschluss
(1) Bestellungen der Schlau Solar GmbH erfolgen schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail).
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten oder spätestens durch Ausführung der Lieferung zustande.
(3) Mit der Auftragsbestätigung gelten Preis, Menge, Liefertermin und Lieferumfang als verbindlich vereinbart.
§3 Preisbindung
(1) Die in der Auftragsbestätigung bestätigten Preise gelten als verbindliche Festpreise.
(2) Preisänderungen nach Vertragsabschluss sind ausgeschlossen.
(3) Dies gilt ausdrücklich auch bei zwischenzeitlichen Preisänderungen von Herstellern, Vorlieferanten oder aufgrund von Marktpreisveränderungen.
§4 Lieferverpflichtung
(1) Mit Auftragsbestätigung verpflichtet sich der Lieferant zur vollständigen und fristgerechten Lieferung der bestätigten Ware.
(2) Eine einseitige Stornierung, Reduzierung oder Änderung der bestätigten Bestellung durch den Lieferanten ist nach Vertragsabschluss ausgeschlossen.
(3) Sollte der Lieferant dennoch nicht liefern können, ist er verpflichtet, die Schlau Solar GmbH unverzüglich zu informieren und eine gleichwertige Ersatzlieferung zu organisieren oder sämtliche Mehrkosten einer Ersatzbeschaffung zu übernehmen.
§5 Liefertermin und Lieferverzug
(1) Vereinbarte Liefertermine sind verbindlich.
(2) Bei Lieferverzug ist die Schlau Solar GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.
(3) Die daraus entstehenden Mehrkosten kann die Schlau Solar GmbH dem Lieferanten in Rechnung stellen.
(4) Weitergehende gesetzliche Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
§6 Gefahrübergang
Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware am vereinbarten Lieferort auf die Schlau Solar GmbH über.
§7 Gewährleistung
(1) Der Lieferant gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
(2) Die Ware muss den anerkannten Regeln der Technik, den einschlägigen Normen sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(3) Offensichtliche Mängel können innerhalb von 10 Werktagen nach Lieferung gerügt werden.
§8 Produkthaftung
Der Lieferant stellt die Schlau Solar GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus fehlerhaften Produkten oder mangelhafter Lieferung resultieren.
§9 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Lieferanten sind nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Stralsund, soweit gesetzlich zulässig.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.